Andreas Düvel Bestattungen

Beisetzungen in Zeiten von Corona

(Foto: Vinschen)

Aktuelle Informationen und ein Leitfaden

aktualisiert am 20. August 2021

Das Coronavirus hat Auswirkungen auf alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. Das gilt auch für Beisetzungen, Trauerfeiern und somit Angehörige, die in diesen Zeiten einen geliebten Menschen verlieren. Die Risikoeinschätzung des Robert Koch-Institutes für die Bevölkerung in Deutschland und sich ständig verändernde Maßnahmen erschweren eine langfristige Planung.
Wir versuchen Sie an dieser Stelle, über den aktuellen Stand für Besietzungen in Düsseldorf zu informieren.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung für das Land NRW tritt ab dem 20. August 2021 in Kraft und beinhaltet folgende Regeln für ein Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz) ab 35 oder darüber:
Für den Betrieb in den Friedhofskapellen auf den Friedhöfen in Düsseldorf gilt die 3-G-Regelung. Es dürfen nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen die Kapellen betreten. Entsprechende Nachweise sind dem Friedhofspersonal vor dem Betreten der Kapelle vorzuzeigen. Neben dem jeweiligen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis, beziehungsweise dem Schülerausweis, ist auch ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ab dem 20. August 2021 gilt, die Friedhofskapellen stehen zu den Beisetzungszeiten mit reduzierter Sitzplatzanzahl zur Verfügung. Für die einzelnen Friedhöfe bedeutet dies:

Nordfriedhof                       48 Sitzplätze

Südfriedhof                         50 Sitzplätze

Stoffeln                                40 Sitzplätze

Heerdt                                  50 Sitzplätze

Gerresheim (oben)            50 Sitzplätze

Gerresheim (unten)          20 Sitzplätze

Eller                                      29 Sitzplätze

Unterrath                            25 Sitzplätze

Hassels                                 15 Sitzplätze

Itter                                       50 Sitzplätze

Angermund                         16 Sitzplätze

Kalkum                                  6 Sitzplätze

Unterbach                           25 Sitzplätze

Diese Begrenzungen gelten für den Innenbereich.

Im Außenbereich ist die Anzahl der Trauergäste unbegrenzt.

Stehplätze stehen auf keinem der oben genannten Friedhöfe zur Verfügung.

Es besteht Maskenpflicht vor und in der Kapelle.

Es gelten die Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Der Fahrdienst der Friedhofsmobile ist eingestellt.

 

Empfehlungen zum Umgang miteinander

In diesen Tagen müssen wir den Trauernden, unseren Kunden, einiges erklären. Die Rechtsverordnungen des Bundes und in NRW, die Hygieneregeln und die Empfehlungen des Bestatterfachverbandes werden von uns eingehalten, damit wir Sie und uns selbst schützen, aber dennoch ein würdevoller Abschied von Verstorbenen in diesen Zeiten möglich gemacht werden kann. Unsere Kunden haben bisher sehr besonnen und verständnisvoll reagiert. Aktuell gibt es leider einige Einschränkungen bei Beisetzungen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Leitfaden der gegenwärtigen Sachlage mit an die Hand geben. Dieser Leitfaden regelt den Umgang miteinander, macht unsere Vorkehrungen deutlich, um Sie und uns zu schützen, und zeigt auf, wie ein Abschied in diesen Zeiten möglich ist.

Im Institut

  • Sollten Sie einen Angehörigen verlieren, stehen wir Ihnen im gewohnten Maße nach wie vor 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Wir sind weiterhin Tag und Nacht für Sie erreichbar.
    Natürlich sind wir auch in allen anderen Fragen für Sie da, empfehlen jedoch zunächst eine Kontaktaufnahme per Telefon oder via E-Mail.
  • Die ersten Formalien können Sie mit uns telefonisch besprechen. Wir erklären Ihnen, wie der weitere Ablauf geregelt wird und was wir an Unterlagen benötigen. Diese Vorgehensweise verhindert unnötige Wege zu uns ins Bestattungshaus.
  • Wir wenden die bekannten Hygieneregeln an und müssen deshalb zurzeit leider auf körperlichen Kontakt wie Beileidsbekundungen durch Händeschütteln verzichten. Um in unseren Räumlichkeiten den für unser aller Sicherheit erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten zu können, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Beratungsgespräche aus diesem Grund nur mit maximal zwei Personen durchgeführt werden sollten.
  • Kontaktgespräche mit Geistlichen oder Trauerrednern sollten telefonisch erfolgen.
  • Hausbesuche und Beratungsgespräche außerhalb unseres Instituts ist uns untersagt.
  • Unterlagen wie Sterbeurkunden, Familienstammbücher usw. werden aktuell von uns vermehrt zugestellt, um Ihnen einen weiteren Gang zu uns zu ersparen.

Die Beisetzung

  • Abschied und Trauer sind auch in Zeiten von Corona wichtig – trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen. Somit sind Bestattungen ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen (unter Berücksichtigung §11 Abs. 4 CoronaSchVo): Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind zulässig, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Die Friedhofskapellen stehen seit dem 11.05.2020 wieder zur Verfügung. Die Trauergäste sind verpflichtend dazu aufgefordert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die 3-G-Regelung einzuhalten.
  • Auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme wie Küsse, Umarmungen und Händeschütteln sollte verzichtet werden.
  • Gottesdienste sind nach vorheriger Anmeldung, entsprechenden Abstandsregeln und unter der Einhaltung der 3-G-Regelung, wieder erlaubt.
Kapelle Südfriedhof

 

Bestuhlung Friedhof Heerdt 32 Sitzplätze
Kapelle Friedhof Heerdt

 

Ideen und Anregungen

  • Nachdem die Trauerfeier im engsten Familien- und Freundeskreis erfolgt ist, kann eine größere Gedenkfeier für die Zeit nach der Corona-Krise geplant werden.
  • Auf Wunsch können wir die Trauerfeier auf Video aufnehmen, oder auch als Online-Übertragung ins Internet stellen. Hierzu müssten lediglich die technischen Voraussetzungen geklärt und das Einverständnis der Beteiligten (Trauergäste, Geistliche, Trauerredner) eingeholt werden. Das Video könnte digital auch zu einem späteren Zeitpunkt an Familie und Freunde versandt werden, oder bei einer späteren Gedenkfeier abgespielt werden.
  • Von uns werden seit jeher Fotos vom Sarg oder der Urne und von den Kränzen und Gestecken für Sie gemacht.
  • Kommunizieren Sie den Termin der Trauerfeier. Lassen Sie die Menschen, die nicht persönlich an der Beisetzung auf dem Friedhof teilnehmen können, wissen, wann genau die Trauerfeier stattfindet. Auf diesem Weg können Angehörige und Freunde im richtigen Moment „in Gedanken“ dabei sein. Es kann eine Uhrzeit abgesprochen werden, um so den Abschied bewusst gemeinsam zu erleben.
  • Nach einer angemessenen Zeit könnten Sie bewusst den Kontakt zu den Hinterbliebenen, Angehörigen und Freunden suchen.
  • Sprechen Sie sich mit ihnen ab und besuchen Sie gemeinsam das Grab der/des Verstorbenen unter Einhaltung der jeweiligen Regeln und Vorsichtsmaßnahmen.

Wir möchten Sie wissen lassen, dass wir für Sie da sind. Mit Ihnen gemeinsam werden wir in dieser schwierigen Zeit Lösungswege finden, die den aktuellen Rahmenbedingungen entsprechen, aber dennoch einen würdevollen Abschied ermöglichen.

Achten Sie auf sich und Ihre Lieben und bleiben Sie gesund.